Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung der unter der Domain www.ExamensHeld.de angebotenen Dienstes (nachfolgend „ExamensHeld“ genannt) gelten nachfolgende Bedingungen. Eine Nutzung ist nur bei Akzeptanz dieser Bedingungen zulässig.

§ 2 Registrierung, Vertragsschluss

  1. Voraussetzung für die Nutzung von ExamensHeld ist die Registrierung über das entsprechende Online-Formular ("Protokolle anfordern“). Im Rahmen dieser Registrierung muss der Nutzer zunächst Bundesland, Prüfung und Prüfungsdatum seiner mündlichen Prüfung sowie die Daten seiner Prüfer angeben. Anschließend muss der Nutzer seine persönlichen Daten (Anrede, Vorname, Name und E-Mail-Adresse) angeben. Optional kann auch die Handy-Nummer angegeben werden. Nach einem Überblick der angegeben Daten muss der Nutzer schließlich die Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen bestätigen sowie sich insbesondere verpflichten, von sämtlichen Prüfern ihrer mündlichen Prüfung Prüfungsprotokolle anzufertigen (siehe hierzu § 4).
  1. Nach Abschluss der Registrierung kann ExamensHeld das Angebot des Nutzers auf einen Vertragsschluss annehmen. Die Annahme durch ExamensHeld erfolgt durch die Zurverfügungstellung der Protokolle und einer Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung per E-Mail an die vom Nutzer angegeben E-Mail-Adresse.

§ 3 Rechte und Pflichten von ExamensHeld

  1. Die Nutzung von ExamensHeld ist kostenlos.
  2. Sind für die vom Nutzer angegeben Prüfer Prüfungsprotokolle im Bestand von ExamensHeld vorhanden und hat der Nutzer seine Einsichtsberechtigung (§ 5) nachgewiesen, ist ExamensHeld verpflichtet, dem Nutzer die im Bestand vorhandenen Prüfungsprotokolle zum Download bereit zu stellen. Die Zurverfügungstellung der Protokolle erfolgt ausschließlich im Dateiformat PDF („Adobe Acrobat“). Die Schaffung der Voraussetzungen für die Lesbarkeit dieses Dateityps obliegt dem Nutzer, z.B. durch Installation des Adobe Acrobat Readers. Dem Nutzer durch ExamensHeld zur Verfügung gestellte Protokolle dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.
  3. Sind für den oder die vom Nutzer angegeben Prüfer noch keine Protokolle im Bestand von ExamensHeld vorhanden, so besteht keine Pflicht zur Zurverfügungstellung von Prüfungsprotokollen für den jeweiligen Prüfer. Die Pflicht zur Bereitstellung von Prüfungsprotokollen entfällt überdies für Prüfer, die eine Anfertigung von Protokollen über ihre Prüfungen nicht wünschen und dies für ExamensHeld in irgendeiner Form erkennbar geworden ist. Die Pflicht zur Bereitstellung von Protokollen entfällt ebenfalls, soweit der Nutzer bei seiner Registrierung – auch unverschuldet – falsche Angaben gemacht hat oder die Angaben zur Person unvollständig sind.
  4. Schließlich verpflichtet sich ExamensHeld, den Nutzer per E-Mail darauf hinzuweisen, soweit neue Protokolle für einen Prüfer des Nutzers aufgenommen und dem Nutzer zum Download zur Verfügung gestellt werden.
  5. ExamensHeld wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden, in denen die Webserver auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ExamensHeld liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die Infrastruktur durch Hacker etc.), über das Internet nicht abrufbar ist. Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.
  6. ExamensHeld behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags nicht oder nicht unerheblich beeinträchtigt wird.
  7. ExamensHeld ist berechtigt, dem Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahme abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

§ 4 Pflichten des Nutzers

  1. Die Nutzung von ExamensHeld ist kostenlos. Mit dem Vertragsschluss verpflichtet sich der Nutzer, von sämtlichen Prüfern seiner Prüfung eigene Prüfungsprotokolle zu erstellen und innerhalb von einer Woche nach dem Prüfungstermin bei ExamensHeld hochzuladen. Die Protokolle müssen die Prüfung ausführlich darstellen und müssen auf alle in der Prüfung gestellten Fragen einzugehen sowie die Antworten der Prüflinge aufzeigen. Jedes Protokoll muss einen Mindestumfang von 500 Wörtern (= ca. 1 DIN A4-Seite) zum Prüfungsinhalt beinhalten. Mit dem Einreichen der Protokolle räumt der Nutzer ExamensHeld das ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm hochgeladenen Protokollen ein. Da ExamensHeld nicht garantieren kann, dass für jeden Prüfer Protokolle vorhanden sind, besteht die Pflicht zur Anfertigung eigener Protokolle unabhängig von der vorherigen Bereitstellung von Prüfungsprotokollen durch ExamensHeld. Soweit dem Prüfer die Anfertigung von Protokollen nicht bekannt ist, hat der Nutzer nach der Prüfung und vor Einreichung den Prüfer über den Protokollservice von ExamensHeld zu informieren. Mit der Einreichung eines Protokolls bestätigt der Nutzer, dass die Inhalte seines Protokolls keine rechtswidrigen Inhalte enthalten (z.B. Beleidigungen, Marken- und/oder Urheberrechte) sowie nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.
  2. Die Pflicht zur Anfertigung von Prüfungsprotokollen entfällt in den Fällen, in denen der Prüfer gegenüber dem Nutzer oder ExamensHeld (z.B. nach erfolgter Benachrichtigung durch den Nutzer) erkennbar gemacht hat, dass er die Anfertigung von Prüfungsprotokollen nicht wünscht und der Nutzer dies gegenüber ExamensHeld glaubhaft darlegen kann oder der Nutzer von einer öffentlichen Stelle zur Geheimhaltung verpflichtet worden ist.
  3. Sollten Dritte oder andere Nutzer ExamensHeld wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den vom Nutzer in den Protokollen enthaltenen und hochgeladenen Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste von ExamensHeld durch den Nutzer entstehen, verpflichtet Sie der Nutzer, ExamensHeld von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und ExamensHeld die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. ExamensHeld wird durch den Nutzer insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. ExamensHeld ist berechtigt, hierfür vom Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Der Nutzer ist verpflichtet, ExamensHeld nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von ExamensHeld bleiben unberührt. Wenn der Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

§ 5 Nachweis der Einsichtsberechtigung

  1. Nach der Registrierung wird der Nutzer aus datenschutzrechtlichen Gründen zum Upload einer Kopie Ihrer Prüfungsladung aufgefordert. Der Upload der Ladung kann mobil über das Smartphone oder über den PC/Mac im Format (JPG/PNG oder PDF) erfolgen. Aus der hochgeladenen Kopie der Prüfungsladung muss erkennbar werden, dass der Nutzer zukünftig bei den von ihm angegebenen Prüfern geprüft wird. Insbesondere muss aus der Ladung hieraus ersichtlich werden: Name des Nutzers mit vollständiger Anschrift, Prüfungsdatum, Prüfer bzw. – soweit die Prüfer anhand der Kennziffer im Internet öffentlich einsehbar sind – die dem Nutzer vom Prüfungsamt zugewiesene Kennziffer. Prüfungsnoten können abgedeckt oder geschwärzt werden. Personenbezogene Daten Dritter (Mitprüflinge, Sachbearbeiter, Telefonnummern) müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen vor dem Upload vom Nutzer unkenntlich gemacht werden.
  1. Nach dem Upload der Ladung durch den Nutzer wird die Ladung von ExamensHeld auf Übereinstimmung mit den bei der Registrierung angegeben Daten geprüft und anhand der Ladung insbesondere festgestellt, ob der Nutzer tatsächlich von den angegeben Prüfern geprüft wird. Ist dies der Fall, teilt ExamensHeld dem Nutzer anschließend per E-Mail mit, ob Protokolle zu seinen Prüfern im Bestand von ExamensHeld vorhanden sind. Ist dies der Fall, erhalten Sie Erläuterungen für den Download der Protokolle.

§ 6 Geheimhaltung von Zugangsdaten

Der persönliche Zugang des Nutzers (E-Mail-Adresse und Passwort) darf nur von ihm selbst genutzt werden. Ebenso ist er als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Die Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. ExamensHeld übernimmt keinerlei Gewähr für die in den Prüfungsprotokollen eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, die korrekte Prüferzuordnung, Vollständigkeit oder Aktualität.
  1. ExamensHeld haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. ExamensHeld haftet unter Begrenzung auf Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet ExamensHeld nicht. Die Haftung für Schäden, die in den Schutzbereich einer von ExamensHeld gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Laufzeit / Beendigung des Vertrags

Diese Vereinbarung endet mit der Durchsicht und Bestätigung der vom Nutzer bei ExamensHeld hochgeladenen Prüfungsprotokolle durch ExamensHeld. ExamensHeld ist nach Beendigung des Nutzungsvertrags berechtigt, den Zugang des Nutzers zu sperren.