Hilfe und häufige Fragen

Prüferprotokolle

Bei ExamensHeld sammeln wir sowohl Prüfungsprotokolle für das erste Examen (staatliche Pflichtfachprüfung) und für das zweite Examen (Assessorexamen) aus allen Bundesländern. Wenn du dich bei ExamensHeld registrierst und Protokolle anforderst, wirst du aufgefordert die Prüfer deiner Prüfung anzugeben. Ob es von den konkreten Prüfern deiner Prüfer bereits Protokolle gibt, kommt es dann darauf an, ob für deine Prüfer bereits jemand bei uns Protokolle hochgeladen hat. Inzwischen haben wir aber zu fast allen Prüfern bereits Protokolle.

ExamensHeld verfügt über die größte Protokolldatenbank überhaupt. Erfahrungsgemäß kommt es selten vor, dass es zu einem Prüfer noch keine Protokolle gibt. In der Regel ist dies nur der Fall, wenn der Prüfer ganz neu prüft, so dass es noch keine Protokolle geben kann.

Dass es zu keinem deiner Prüfer Protokolle gibt, ist so gut wie ausgeschlossen. Passiert es dennoch, so stornieren wir deine Bestellung auf Wunsch, ohne dass du eigene Protokolle einreichen musst.

Falls es keine Protokolle zu einem Prüfer gibt, bedeutet das zudem nicht, dass dies bis zu deiner Prüfung so bleibt. Du profitierst natürlich von unserem Last-Minute-Ticker (bei Nutzung der Premium-Protokolle). Falls also jemand zwischenzeitlich Protokolle von deinen Prüfern bei uns hochlädt, informieren wir dich sofort per E-Mail und SMS (sofern du deine Handy-Nummer angegeben hast).

Die bei uns vorhandenen Protokolle stehen dir im Login-Bereich zum Download als PDF-Dateien sofort nach der Bestellung zur Verfügung. Dies gilt natürlich auch am Wochenende.

Du kannst dich jederzeit für deinen Durchgang bei uns anmelden - egal ob vor den Klausuren oder kurz vor der mündlichen Prüfung.

Die Prüferprotokolle kannst du in deinem Account jedoch erst anfordern, wenn du das Datum deiner mündlichen Prüfung und deine Prüfer sicher kennst.

Die Ladung selbst muss dir zur Bestellung der Prüferprotokolle grundsätzlich nicht vorliegen, da du im Rahmen der Protokollbestellung versicherst, dass du auch tatsächlich von den ausgewählten Prüfern geprüft wirst. Zum Teil wird von uns eine Nachweis für eine Prüfungsteilnahme jedoch im Rahmen von stichprobenhaften Kontrollen angefordert.

Nein. Eine Weitergabe ist weder bei den kostenlosen Protokollen noch den Premium-Protokollen gestattet. Die Prüferprotokolle sind urheberrechtlich geschützt und eine Weitergabe sogar nach § 106 Abs. 1 UrhG strafbar.

Mit unseren kostenlosen Protokollen bieten wir die Möglichkeit, die Protokolle komplett kostenlos zu erhalten, so dass es keinen Grund für die Weitergabe der Protokolle "unter der Hand" gibt. Sogar der Preis für die Premium-Protokolle ist studentenfreundlich gestaltet und für jeden leistbar.

Falls es dir darum geht, dass du dich bei der Protokollanfertigung gerne mit deinen Mitprüflingen zusammentun möchtest und so nicht jeder von euch zu jedem Prüfer ein Protokoll schreiben will, so ist dies kein Problem. Bei unseren Premium-Protokollen ist dies ohne Probleme möglich.

Nein. Die Hinterlegung einer Kaution ist bei uns nicht erforderlich. Du musst bei der Bestellung der Protokoll jedoch deine Bankverbindung abbuchen. Kommst du deiner Pflicht zur Einreichung der Protokolle nicht oder nur teilweise nach, so buchen wir für jedes fehlende Protokoll eine Vertragsstrafe ab. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt in der Pflichtfachprüfung (1. Examen) und im Assessorexamen (2. Examen) 15 € pro fehlendem Protokoll. In der Schwerpunktprüfung 20 € pro fehlendem Protokoll.

Häufig prüfen Prüfer in einem Durchgang nicht nur ein einziges Mal, sondern mehrmals. Bei klassischen Papier-Protokollversendern erhältst du nach der Bestellung von Protokollen ein paar Tage später per Post eine Protokollmappe mit den Protokollen der vergangenen Prüfungen. Da du die Ladung meist etwa zwei Wochen vor deinem Prüfungstermin erhältst und anschließend sofort die Protokolle anforderst, hast du keine Möglichkeit die Protokolle von den Prüfungen zu bekommen, die zwischen dem Versand der Protokollmappe an dich und deiner eigenen Prüfung liegen.

Nicht so mit dem ExamensHeld Last- Minute-Ticker. Sobald du dich bei uns registriert hast und deine Ladung hochgeladen hast, nehmen wir dich automatisch in unseren Last-Minute-Ticker auf. Wenn vor deinem Prüfungstag ein anderer Prüfling ein neues Protokoll zu einem deiner Prüfer hochlädt, informieren wir dich sofort per E-Mail darüber. Wenn du bei der Registrierung deine Handy-Nummer angibst, erhältst du sogar eine SMS von uns. Du kannst das Protokoll dann sofort als PDF herunterladen. Im besten Fall erhältst du damit ein nur wenige Tage altes Protokoll.

Hier ein kleines Beispiel für den Last-Minute-Ticker:

Prüfling X hat am 1.3. seine Ladung für den 15.03. erhalten. Einer seiner Prüfer ist Prüfer A. Nach der Registrierung bei uns kann Prüfling X die Protokolle all seiner Prüfer direkt am 1.3. bei ExamensHeld herunterladen.

Prüfling Y hat am 7.3. Prüfung. Auch er wird u.a. von Prüfer A geprüft. Nach dem erfolgreichen Bestehen der mündlichen Prüfung schreibt Prüfling Y gleich am 8.3. die Protokolle seiner Prüfung und lädt sie bei ExamensHeld hoch. Nach kurzer Prüfung durch das ExamensHeld-Team werden die Protokolle am 9.3. akzeptiert. Nur wenige Sekunden später erhält Prüfling X eine E-Mail und eine SMS mit der Information, dass es ein neues Protokoll für Prüfer A gibt. Er loggt sich sofort in den Login-Bereich ein und lädt das neue Protokoll herunter. Prüfling X kann sich nun noch genauer und zielgerichteter auf seine Prüfung am 15.03. vorbereiten. Um fair zu sein, schreibt er selbst auch sofort die Protokolle seiner Prüfung und lädt sie bei ExamensHeld hoch. Hierüber wird wiederum Prüfling Z informiert, der am 20.03. Prüfung bei Prüfer A hat....usw. usw.

Ein Prüferwechsel ist eine ärgerliche Angelegenheit, kann aber immer einmal vorkommen. Falls dies bei dir passiert, logge dich bitte in deinen Account ein. Dort findest du bei den Protokolldownloads neben jedem Prüfer einen Link mit der Bezeichnung "Prüferwechsel". Folge dem Link und fülle das Formular vollständig aus. Wir werden die Änderung dann so schnell wie möglich bearbeiten und dir die Protokolle deines neuen Prüfers zum Download bereitstellen.

Bei einem Prüfungsabbruch kannst du zwangsläufig keine eigenen Protokolle deiner Prüfung einreichen - es fällt insofern grundsätzlich die für die Nichteinreichung der Protokolle vereinbarte Vertragsstrafe an.

Solltest du ohne dein Verschulden an der Wahrnehmung der Prüfung verhindert gewesen sein, so entfällt die Vertragsstrafe. Hierfür benötigen wir zur Verhinderung von Mißbrauch jedoch einen Nachweis. Ein entschuldigter Grund liegt z.B. vor, wenn die Prüfung seitens des Prüfungsamtes abgesagt wurde oder du erkrankt warst. Wir akzeptieren hierbei auch jeden anderen Grund, den auch das Prüfungsamt akzeptiert bzw. akzeptiert hat.

Bitte habe Verständnis, dass Gründe, die allein auf deiner individuellen Entscheidung beruhen (z.B. Abbruch eines Verbesserungsversuches, unentschuldigtes Fehlen), nicht zum Enfall der Vertragsstrafe führen.

Nach deiner Mitteilung des Prüfungsabbruchs hast du 6 Wochen Zeit, uns einen Nachweis über den nicht zu vertretenden Abbruch zukommen zu lassen. Hierfür leite uns bitte einfach das Schreiben des Prüfungsamtes weiter, das du von diesem nach Nichtantritt erhältst. Solltest du innerhalb der Frist keinen ausreichenden Nachweis einreichen, wird die Vertragsstrafe nach Fristablauf von deinem Konto abgebucht.

Falls du sicher bist, dass du keinen Entschuldigungsgrund hast und die Sache einfach schnell erledigen möchtest, kannst du auch freiwillig auf diese Frist verzichten. Wir buchen die Vertragsstrafe dann sofort ab.

Die Protokolle kannst du nach deiner Prüfung ganz bequem online bei uns eingeben. Bei der Eingabe wirst du direkt darauf hingewiesen, wie die Protokolle aufgebaut werden können und welche Informationen darin enthalten sein sollten.

Nach deiner Prüfung kannst du deine Protokolle in deinem Account im Bereich "Prüferprotokolle" komfortabel einreichen. Dort kannst du nach deinem Login für jeden deiner Prüfer das entsprechende Protokoll online eingeben oder ein vorbereitetes Protokoll per Copy&Paste in das Formular kopieren. Bitte nutze unbedingt die Online-Einreichung und schicke uns die Protokolle nicht per E-Mail.

Du musst für jeden deiner eigenen Prüfer ein Protokoll einreichen. Die Anzahl der einzureichenden Protokolle entspricht somit immer derjenigen der von dir ausgewählten Prüfer.

Du hast nach deiner Prüfung 10 Tage Zeit für die Einreichung der Protokolle.

Du musst bei der Bestellung der Protokolle deine Bankverbindung abbuchen. Kommst du deiner Pflicht zur Einreichung der Protokolle nicht oder nur teilweise nach, so buchen wir für jedes fehlende Protokoll eine Vertragsstrafe ab. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt in der Pflichtfachprüfung (1. Examen) und im Assessorexamen (2. Examen) 15 € pro fehlendem Protokoll. In der Schwerpunktprüfung 20 € pro fehlendem Protokoll.

Falls du nicht an der Prüfung teilnimmst: siehe separate Frage.

Solange deine Handy-Nummer nicht bestätigt ist, erscheint bei jedem Login ein entsprechender Hinweis in deinem Account.

Um eine neue Bestätigungs-SMS anzufordern, klicke bitte den Hinweis an und wähle auf der Seite für die Code-Eingabe den Neuversand der SMS aus.

Die Neuanforderung des Codes ist erst möglich, wenn seit dem letzten SMS-Versand eine Stunde vergangen ist.

Wir möchten fair und studentenfreundlich sein. Aus diesem Grund enthalten die kostenlosen Protokolle die wichtigsten Protokolle, die du für die Vorbereitung auf deine mündliche Prüfung benötigst. Enthalten sind alle Protokolle bis zum Beginn deines Prüfungsdurchgangs. Dies entspricht vom Umfang etwa dem, was es früher offline als "Protokollmappen" gab.

Die Premium-Protokolle enthalten alles, was über diesse klassischen Protokollmapen hinaus geht. Sie enthalten die neuesten Protokollen und den Last-Minute-Ticker: Viele Prüfer prüfen mehrmals in einem Durchgang und damit ggf. nur ein paar Tage vor deiner eigenen Prüfung. Mit den Premium-Protokollen erhältst du auch diese brandaktuellen Protokolle und wirst von uns außerdem sofort per E-Mail (und auf Wunsch auch per SMS) über neueingehende Protokolle deiner Prüfer informiert. Einer der wichtigste Vorteile der Premium-Protokolle überhaupt!

Enthalten sind dort auch zusätzlich die Protokolle deiner Prüfer aus dem 1. Examen (sofern sie dort prüfen). Im zweiten Examen wird in jeder mündlichen Prüfung zum Großteil materielles Recht geprüft. Gerade in der mündlichen Prüfung unterscheiden sich diese Prüfungen kaum von einer Prüfung aus dem 1. Examen - teilweise sind sie gar identisch. Da die mündlichen Prüfungen im 1. Examen oft vorher oder parallel zu den mündlichen Prüfungen des 2. Examens laufen, ist es aus unserer Sicht grob fahrlässig, die dort abgefragten materiellen Inhalte nicht zu kennen.

Bei der Wahl der Premium-Protokolle kannst du zudem über unsere Plattform deine Mitprüflinge kennenlernen und deine Kontaktdaten mit ihnen austauschen (wenn von dir und deinen Mitprüflingen explizit gewünscht). So könnt ihr euch innerhalb eurer Gruppe bereits im Vorfeld über die gemeinsame Vorbereitung, Vorgespräch und organisatorische Aspekte absprechen. Oft hilft der Austausch auch dabei, Prüfungsängste abzubauen.

Unsere Empfehlung:

Als Premium-Nutzer garantierst du von unserer "Nichts-zu-verlieren"-Garantie. Wenn wir dir mit unseren Premium-Protokollen nicht mehr Protokolle zur Verfügung stellen können, als du auch in der kostenlosen Variante bekommen hättest, erstatten wir dir dein Geld komplett zurück.

Und zwar komplett automatisch und unaufgefordert. Du kannst also nur gewinnen, wenn du dich von Beginn an für unsere Premium-Protokolle entscheidest.

Übungsprotokolle

Die Übungsprotokolle werden dir direkt nach einer Einzelbuchung oder der Buchung eines Komplett-Paketes in deinem Account bereitgestellt. Du findest diese nach dem Login unter "Übungsprotokolle".

Prüfungssimulation

Die Prüfungssimulation ist sowohl zu Beginn deiner Vorbereitung auf die mündliche Prüfung als auch noch einmal kurz vor deinem Prüfungstermin.

Bei einer frühen Prüfungssimulation profitierst du am meisten von unseren Tipps und kannst diese in deiner weiteren Vorbereitung verstärkt berücksichtigen. Du profitierst also davon, dass du mehr Zeit hast, unsere Ratschläge zu trainieren und umzusetzen. Mögliche Probleme verfestigen sich so in der Vorbereitung gar nicht erst.

Bei einer späteren Prüfungssimulation profitierst du hingegen davon, dass du dich (z.B. mit unserem Crashkurs) bereits mit den besten Taktiken und Verhaltensweisen vertraut machen kannst und uns so in deiner Prüfungssimulation vielleicht nur noch Kleinigkeiten auffallen, die man schnell und einfach korrigieren kann. Der Nachteil hier ist natürlich, dass (bei größeren Verbesserungsbedarf) dir nur noch wenig Zeit für Korrekturen an Stil und ähnlichem bleibt.

Du siehst also, jeder Zeitpunkt hat seine eigenen Vor- und Nachteile. Am besten ist es natürlich - und das schreiben wir jetzt nicht nur, weil wir mehr verkaufen wollen, sondern weil wir wirklich davon überzeugt sind -, zunächst eine Prüfungssimulation zu Beginn deiner Vorbereitung und eine weitere kurz vor der echten Prüfung zu absolvieren. So kombinierst du alle Vorteile. Zu Beginn merkst du, wo du hinsichtlich Rhetorik, Antwortverhalten und Taktik deine Schwerpunkte legen solltest und kurz vor dem Ernstfall überprüfst du dich selbst noch einmal und kannst noch kleinere Unsicherheiten ausbessern.

Gerade wenn du dich noch nicht sicher fühlst, bringt dir eine Teilnahme erfahrungsgemäß am allermeisten. Das gilt auch, wenn du noch nicht vertieft in die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingestiegen bist und damit vielleicht in den Standardthemen der mündlichen Prüfung und aktuellen Themen noch nicht so fit bist und deine Antworten vielleicht nicht optimal sind. Diese Inhalte lernst du ohnehin noch in unserem Crashkurs.

Aber warum ist das so?

Der Grund ist ganz einfach und eher psychologischer Natur: Wenn du bereits vor der Prüfungssimulation aufgeregt bist, wirst du in der Simulation schnell merken, dass eine mündliche Prüfung gar nicht so schlimm ist, wie vielleicht von dir befürchtet. Du profitierst dann während deiner gesamten Vorbereitung von weniger Aufregung und einer besseren Selbstsicherheit.

Ja. Wir empfehlen grundsätzlich sogar eine zweimalige Teilnahme. Einmal zu Beginn deiner Vorbereitung und einmal kurz vor deinem Prüfungstermin. So kannst du frühzeitig an eventuellen Schwächen arbeiten und holst dir kurz vor deiner Prüfung noch einmal ein paar letzte Tipps.

Um sicherzustellen, dass die Inhalte der absolvierten Prüfungen unterschiedlich sind, buche die weiteren Prüfungssimulationen bitte immer eingeloggt über deinen ExamensHeld-Account über diese Seite. Unser System zeigt dir dann nur Termine für die Buchung an, die unterschiedliche Inhalte haben werden. Du brauchst dir in diesem Fall also keine weiteren Gedanken machen: alle in deinem Account buchbaren Termine werden andere Prüfungen sein.

Eine Verschiebung oder Stornierung eines gebuchten Termines für eine Prüfungssimulation ist leider nicht möglich.

Der Grund hierfür liegt darin, dass wir die Prüfungssimulation so realistisch wie möglich gestalten möchten und einen Termin daher bei Erreichen von 5 Teilnehmern aus der Buchungsmöglichkeit nehmen. Gleichzeitig versuchen wir die Termine so zu planen, dass stets auch eine minimale Teilnehmerzahl erreicht wird. Die interne Buchungssteuerung ist daher schon ohne Verschiebungen oder Stornierungen recht komplex. Bei der Ermöglichung von Verschiebungen oder Stornierungen würde es laufend zu Situationen kommen, in denen es Prüfungssimulationen mit nur ein oder zwei Teilnehmern gäbe. Diese sind aber weder realistisch noch wirtschaftlich umsetzbar. Dies können wir nur vermeiden, indem wir das Verschiebungen und Stornierungen nicht zulassen.

Du wirst in allen 3 Fächern (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht) vom gleichen Prüfer geprüft. Als Prüfer setzten wir nur Personen ein, die über eine weitreichende Erfahrung in der Prüfungstätigkeit verfügen und natürlich Volljuristen sind.

Da an der Prüfungssimulation Teilnehmer aus allen Bundesländern teilnehmen können, versuchen wir die Fälle und Fragen so zu gestalten, dass sie für alle Prüflinge unabhängig vom Bundesland lösbar sind.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass landesgesetzliche Regelungen nicht geprüft werden. Viele Rechtsvorschriften sind in den meisten Bundesländern sehr ähnlich oder sogar identisch (z.B. die polizeirechtliche Generalklausel) und können daher (ggf. unter Nennung eines abweichenden Paragraphen) unproblematisch geprüft werden. Außerdem kommt es in Prüfungskampagnen häufig vor, dass alle Mitprüflinge aus dem gleichen Bundesland kommen. Auch in diesem Fall steht der Prüfung von landesrechtlichen Regelungen nichts entgegen.

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